allgemeines Zivilrecht
Wenn Sie z.B. einen Kaufvertrag geschlossen oder einen Handwerker beauftragt haben, Ansprüche gegen eine andere Person oder Firma geltend machen oder durchsetzen wollen, handelt es sich um Angelegenheiten aus dem sogenannten allgemeinen Zivilrecht.
Auch in diesem Bereich ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, um sich nicht durch eventuelle (Frist-) Versäumnisse seiner gesetzlichen Ansprüche zu begeben.
Wir sind auch in diesem Bereich langjährig tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im außergerichtlichen Bereich und auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung unterstützt Sie nach erfolgreicher Titulierung Ihrer Ansprüche selbstverständlich bei der notwendigenfalls zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Forderungen.