Strafrecht / Bußgeldverfahren
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein wie im Rahmen eines Strafverfahrens:
Dazu können Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen gehören.
Durch diese Zwangsmaßnahmen sowie Vorverurteilungen im sozialen Umfeld wird oftmals die Existenz des Betroffenen - schon vor Durchführung eines Strafprozesses - bedroht.
Wir sind uns dieser besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsergebnisse und deren ausführlicher Erörterung mit unserem Mandanten eine professionelle und realistische Verteidigungsstrategie.
Wir haben das Ziel sie individuell und optimal zu beraten, und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen, dies gilt sowohl für Strafverteidigungen als Pflicht- und Wahlverteidiger als als auch als Vertreter des durch eine Straftat Geschädigten im Rahmen einer Nebenklage.
Ebenso sind wir bereits langjährig mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Betroffenen in gegen diese eingeleiteten Bußgeldverfahren befasst.