Erbrecht
Das Erbrecht ist in Art. 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich garantiert. Eine grundrechtliche Sicherung haben die Testierfreiheit, gedeckt durch die Privatautonomie, und das Verwandtenerbrecht erfahren.
Inhalt und die Schranken des Erbrechts sind allerdings im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kodifiziert.
In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung des Erbrechts erheblich zugenommen, es ist abzusehen, dass seine Bedeutung noch weiter ansteigen wird. Allein in den vergangenen Jahrzehnten sind Vermögen von mehreren Billionen Euro vererbt worden.
Oft trägt die im Bürgerlichen Gesetzbuch normierte Erbfolge den Interessen der späteren Erblasser nicht ausreichend Rechnung, sie kann sogar dazu führen, dass ein "unliebsamer" Verwandter Erbe des erwirtschafteten Vermögen wird oder dieses an eine Mehrzahl von Erben (Erbengemeinschaft) fällt.
Häufig wird verkannt, dass erbrechtliche Streitigkeiten hohe Kosten und eine lange Verfahrensdauer auslösen.
Eine erbrechtliche Beratung sollte daher nicht erst nach Eintritt des Erbfalles in Anspruch genommen werden, sondern bereits zu Lebzeiten.
Nur so kann sichergestellt werden, dass durch auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene, testamentarische Regelung eine dem Willen des späteren Erblassers entsprechende Nachfolge gesichert wird.
Unsere Tätigkeit beschränkt sich daher nicht nur auf die Vertretung eines Erben nach Eintritt des Erbfalles, sondern setzt schon deutlich früher ein, insbesondere im Rahmen der lebzeitigen, testamentarischen Beratung.
Ein Schwerpunkt des Rechtsanwalts und Notars Oliver Paust besteht darin, im Rahmen der erbrechtlichen Beratung im Dialog mit dem Mandanten und, soweit gewünscht, der Fertigung eines notariellen Testamentes eine auf den Einzelfall angepasste Nachfolgeregelung herauszuarbeiten.