Duisburger Straße 69

46535 Dinslaken
Tel: 02064 44750
Fax: 02064 447544

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Bundesgerichte


Auf den Internetseiten der nachfolgenden Gerichte finden Sie umfangreiche Informationen zu der jeweiligen Gerichtsbarkeit und haben insbesondere auch die Möglichkeit, aktuelle Pressemitteilungen und Entscheidungen in den jeweiligen Datenbanken der Gerichte zu finden, die Entscheidungen herunterzuladen und / oder auszudrucken.


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Bundesverfassungsgericht

Bundesgerichtshof

Bundesarbeitsgericht

Bundesverwaltungsgericht

Bundessozialgericht

Bundesfinanzhof



Formulare der Justiz (Beratungs- / Prozesskostenhilfe)


Soweit Sie aufgrund Ihrer Einkommens- / Vermögensverhältnisse nicht dazu in der Lage sind, die Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen, besteht im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe.

Sollte bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig oder von Ihnen beabsichtigt sein, kann ein Antrag auf Bewilligung von Prozess- / oder Verfahrenskostenhilfe bestehen.


Die nachfolgend verlinkten, mit Ausfüllhinweisen versehenen Formulare sind sorgfältig auszufüllen, mit den notwendigen Anlagen zu versehen und von Ihnen zu unterzeichnen.



Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe


Im Falle der Beanspruchung von Beratungshilfe dürfen wir darum bitten, die entsprechend vorbereiteten Formulare der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts mit der Bitte um Erteilung eines sogenannten Berechtigungsscheins für Beratungshilfe vorzulegen. Nach Erhalt des Berechtigungsscheins können Sie dann einen Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, der Berechtigungsschein ist dem beauftragten Anwalt im Original zu übergeben.



Prozess- / Verfahrenskostenhilfeantrag

(Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)


Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren an- / rechtshängig ist oder Sie beabsichtigen, Ihrerseits einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, ist die sog. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterzeichnet und nebst Belegen dem von Ihnen beauftragten Anwalt zu überreichen.

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