Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen wie z.B. Tarifverträgen zusammen.
Es regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) sowie das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten einerseits und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden andererseits (kollektives Arbeitsrecht).
Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Trotz einiger vergangener Bemühungen und entsprechender Regelungen in Art. 30 des Einigungsvertrages ist es bislang nicht gelungen, ein einheitliches "Arbeitsgesetzbuch" zu schaffen. Die arbeitsrechtlich relevanten Regelungen sind daher über eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verstreut und finden sich z.B. in folgenden Rechtsquellen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Richtlinien der Europäischen Union
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Personalvertretungsgesetze im öffentlichen Dienst (PersVG)
Tarifvertragsgesetz (TVG)
Altersteilzeitgesetz (AtG)
Gewerbeordnung (GewO)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte und bieten eine fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.