Notariat
Der Notar in der Bundesrepublik Deutschland ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege unter anderem für die Beurkundung von Willenserklärungen, der Beglaubigung von Unterschriften und von Dokumenten tätig.
Bei dem Beruf des Notars handelt es sich dennoch um einen freien Beruf, der Notar übt kein Gewerbe aus.
Notare sind unabhängig und unparteiisch, sie unterliegen, ebenso wie die Rechtsanwälte, der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung.
Anders als bei der Rechtsanwaltschaft ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, sondern wird durch das Bedürfnis der Rechtssuchenden nach einer angemessenen Versorgung mit notariellen Leistungen beschränkt.
Dementsprechend werden nur so viele Notare bestellt, wie es den vorgenannten Erfordernissen und den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht.
Die Bestenauslese für die zahlenmäßig beschränkten Notaranwärterstellen werden in der Regel durch Ausschreibung im Justizministerialblatt ermittelt.
Die Bestellung zum Notar erfolgt auf Lebenszeit, am Ende des Monats der Vollendung des siebzigsten Lebensjahres tritt der Notar kraft Gesetzes durch Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Notare erheben für ihre Tätigkeit bundeseinheitliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hiervon abweichende Kostenvereinbarungen sind verboten. Der Notar unterliegt auch hinsichtlich der Prüfung seiner Kostenrechnungen staatlicher Prüfung durch den jeweiligen Landgerichtspräsidenten. Durch die für alle Notare verbindliche Kostenregelung im GNotKG wird die Unparteilichkeit des Notars sichergestellt.
Die Abgabe eines verbindlichen Kostenvoranschlages vor dem Tätigwerden des Notars ist kaum möglich, da der Inhalt der beabsichtigten Urkunde in derartigen Fällen kaum in allen Teilen bekannt sein wird. Auskünfte zu den Kosten können jedoch jederzeit von der zuständigen Notarkammer angefordert werden, sind allerdings nicht für den Notar verbindlich.
Die Tätigkeit des Notars Oliver Paust umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Bauträgerverträge
Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
Eheverträge
Erbausschlagungen
Erbscheinserteilungen
Erbausschlagungen
Erbverträge
General- und Vorsorgevollmachten
Gesellschaftsverträge
Grundschuldbestellungen
Gründung / Änderung von Gesellschaften
Grundstückskaufverträge
lebzeitige Übertragung von Vermögen
Löschung von Grundpfandrechten
Patientenverfügungen
Schuldanerkenntnisse
Testamente
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Vereinsregisteranmeldungen
Wohnungseigentumskaufverträge