Verkehrsrecht / Unfallschadenregulierung
Wenn Sie ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem Sie unfreiwillig einen Körperschaden erlitten haben, und / oder bei dem eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wurde, kurz einen UNFALL, erlitten haben, sind wir Ihnen gern bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden, berechtigten Ansprüche behilflich.
Uns ist bekannt, dass seit einiger Zeit die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer dazu übergehen, dem Geschädigten, noch bevor diese rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, eine kurzfristige Schadenregulierung zusagen.
Hierdurch ist allerdings nicht gewährleistet, dass auch tatsächlich sämtliche der Ihnen unfallbedingt zustehenden Ansprüche in voller Höhe reguliert werden. Insbesondere verabsäumen Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherer nicht selten, Nebenforderungen wie beispielsweise die sogenannte "allgemeine Unkostenpauschale", Haushaltsführungskosten, Lohnausfälle pp. bei der Regulierung ohne die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen.
Ebenso ist oft nicht bekannt, dass die bei der außergerichtlichen Regulierung durch einen Rechtsanwalt entstehenden Kosten / Gebühren (ggf. zur Quote) Gegenstand der Ihnen durch den Unfall zustehenden Schadenersatzansprüche, also von dem Unfallverursacher respektive dessen Versicherung zu tragen sind.
Herr Rechtsanwalt Oliver Paust ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig mit der Vertretung Unfallgeschädigter betraut und verfügt über eine langjährige Erfahrung sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Er ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.